So long, and thanks for nothing, Gütersloh.

TLDR: your search for ­’WLAN Fortschritt Gütersloh‘ returned nothing.

Seit 2014 arbeite ich in der Freifunk-Initiative Gütersloh mit, ja, habe sie mitbegründet. Und seit 2015 versuchen wir, mit Verwaltung und Politik der Stadt Gütersloh freies WLAN — ja, vorzugsweise in unserer Geschmacksrichtung Freifunk, also ohne Login, krude Vorschaltseiten, Volumen- oder Zeit­limits, Zugriffs­be­schränk­ungen – im Stadtgebiet voranzubringen.

Nach sieben Jahren muß ich feststellen: das klappte nur so semi. Und wer anderen missionarisch predigt, von toten Pferden abzusteigen, muß auch für sich die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Und so sei es also.

Manchmal ist es hilfreich, Dinge zu visualisieren. Das habe ich mal unter 215-aus-2017.vorlage.quest gemacht und kommentiere hier die … ›Highlights‹:

  • Zum 10.07.17 beantragt die Fraktion der Linken, daß der »Hauptausschuss […] beschließen [möge], dass die Verwaltung der Stadt Gütersloh, zu gegebener Zeit, die entsprechenden EU-Fördermittel beantragt. Mit den Geldern sollen weitere öffentliche Gebäude und öffentliche Plätze mit Freifunk-Hotspots ausgestattet werden.«
     
  • Zum gleichen Termin beantragt die Fraktion der CDU:
    1. Es soll ein freier WLAN-Zugang im öffentlichen Raum auf folgenden Plätzen geschaffen werden: Berliner Platz, Konrad-Adenauer-Platz, Willi-Brandt-Platz, ZOB, Kolbeplatz, Dreiecksplatz, Theodor-Heuss-Platz
    2. Die Verwaltung schlägt zum nächsten Hauptausschuss ein Modell zur Umsetzung vor. Dieses beinhaltet eine zeitliche Planung, beleuchtet die finanziellen Auswirkungen und mögliche Nutzungsbedingungen (»Fair-Use-Modell«). EU-Fördermittel sind möglichst in Anspruch zu nehmen.
  • Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich; aber ebensowenig taugt alles zu einem Kompromiß. Dennoch beschließt der Hauptausschuß, auf Vorschlag des BM Schulz, »beide Anträge zusammenzufassen, summarisch beide Anträge zu behandeln und summarisch über beide Anträge abzustimmen«. Es beschließt somit der Hauptausschuß: »dass die Verwaltung der Stadt Gütersloh zu gegebener Zeit die entsprechenden EU-Fördermittel beantragt. Mit den Geldern sollen weitere öffentliche Gebäude und öffentliche Plätze mit Freifunk-Hotspots ausgestattet werden.
    Es soll ein freier WLAN-Zugang im öffentlichen Raum auf folgenden Plätzen geschaffen werden: Berliner Platz, Konrad-Adenauer-Platz, Willy-Brandt-Platz, ZOB, Kolbeplatz, Dreiecksplatz, Theodor-Heuss-Platz

    Die Verwaltung schlägt zum nächsten Hauptausschuss ein Modell zur Umsetzung vor. Dieses beinhaltet eine zeitliche Planung, beleuchtet die finanziellen Auswirkungen und mögliche Nutzungsbedingungen („Fair-Use-Modell“). EU-Fördermittel sind möglichst in Anspruch zu nehmen.«

  • Am 11.01.18 – also rund ein halbes Jahr, nachdem die Verwaltung aufgefordert wurde, ein »Modell zur Umsetzung« vorzulegen (was bis Dezember 2022 nicht geschehen ist) – habe ich Vertretern der Stadt auf deren Anfrage hin erklärt, daß WiFi4EU für den Freifunk-Ausbau ein Satz mit X sei. Aber sowas ficht die deutsche Beamtenseele ja nicht an: »Stadt wird Antrag stellen und dann mal gucken« notierte ich mir damals. Tja, kann man machen, ist dann aber Scheiße, wie man heute sagt …
     
    Quasi dreist finde ich die offensichtliche Tatsache, daß die Verwaltung diesen Zielkonflikt der Politik erst 2021 kommuniziert hat.
     
  • Am 19.09.2019 – zwei Jahre nach dem Beschluß – bekam die Stadt Gütersloh einen Wifi4EU-Voucher über 15.000 EUR. Mit allen Haken und Ösen, die da dran hängen … Am 11.11.2019 informiert der BM den HA.
     
  • Mailaustausch am 14.02.20, Treffen am 08.04.20 mit der Verwaltung, »wie ein WiFi4EU-Ausbau mit Freifunk funktio­nieren könnte«. Antwort: »wie schon 2018 kommuniziert: gar nicht.« Mittlerweile verstehe ich die anhaltende Werbung für Hörgeräte-Probanden in Gütersloh …
     
  • Dem aufmerksamen Leser ist unterdes nicht entgangen, daß »[d]ie Verwaltung schlägt zum nächsten Hauptausschuss ein Modell zur Umsetzung vor« auch schon über zwei Jahre überfällig ist. Der Politik, Aufsichtsorgan der Verwaltung, ist das – höfliche Sicht – entfallen oder – realistische Sicht – am Arsch vorbei gehend vollkommen egal.
     
  • Um den 05.04.20 dämmert nun auch der Verwaltung, daß sie den Beschluß 215/2017 so nicht wird umsetzen können: »Die Stadt habe EU-För­der­mit­tel in Höhe von 15.000 € aus dem Förderprogramm Wifi4EU erhalten; dürfe diese jedoch nicht für Freifunk-Hotspots verwenden […]. Die Stadt wolle zusammen mit Freifunk eine gesamtstädtische Lösung konzipieren. Das könne dazu führen, dass die Stadt den Wifi4EU-Voucher in Höhe von 15.000 € zurückgeben müsse. Die Verwaltung erstelle für die nächste Sitzung des Hauptausschusses eine Vorlage.«
     
  • Yours truely und die Verwaltung treffen sich, Corona-konform, am 22.06.2020 zum ›Workshop‹. Ich fand‘ den Ansatz der Stadt, alle ca. 50m einen VDSL-Zugang zu mieten und darüber das (Freifunk-) Netz zu verbreiten, ›interessant‹; Optimierungen per Funk waren nicht zu thematisieren, insofern erwarte ich gespannt die Kostennote der Stadt und hätte darauf aufbauend dann Optimierungen vorgeschlagen. Allein, die – pöhse, pöhse – Corona-Situation half der Stadt argumentativ, die Hosen nicht herunterlassen zu müssen.
     
  • Auch 22.06.20, Hauptausschuß: »Die Stadt will zu­sam­men mit Frei­funk ei­ne ge­samt­städt­ische Lös­ung kon­zi­pie­ren. […] Verwaltung er­stellt eine Vor­la­ge für die Sitz­ung am 24.08.2020.«
     
  • 10.07.2020: Vorlage 215/2017 wird drei Jahre alt.
     
  • HA-Sitzung am 24.08.20: »Durch die Corona-Epidemie haben sich die im Vorfeld erforderlichen Gespräche verzögert, daher erstellt die Verwaltung erst eine Vorlage für die Sitzung des Hauptausschusses am 14.12.2020.«
     
  • HA-Sitzung vom 14.12.20: »Die Verwaltung erstellt eine Vorlage für eine der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses.«
     
  • 10.07.21: Vorlage 215/2017 wird vier Jahre alt.
     
  • Bis zur Nachfrage am 04.10.21 scheint die Politik das Thema aus den Augen verloren zu haben. Diese Nachfrage hat die Verwaltung dann aber offensichtlich aufgescheucht, denn in der HA-Sitzung am 06.12.21 heißt es:

    Stand November 2021 prüft die Verwaltung, ob Orte der Jugendarbeit mit dem vorhandenen Förderbudget (15.000 €) ausgestattet werden können, wenn entsprechende Infrastrukturen vorhanden sind und eine WLAN-Ausleuchtung erfolgen kann.

    Denn zuvor hieß es da ja noch – in der Grund­aussage seit dem 16.03.20 –: »Aktuell prüft die Verwaltung die technisch erforderlichen Maßnahmen auf dem Dreiecksplatz und dem Theaterplatz.«
     
    Tja, und wenn sie nicht zwischenzeitlich aufgelöst wurde, prüft die Verwaltung der Stadt Gütersloh auch 2035 noch irgendwas — und dies wie immer ohne Ergebnis.

  • 09.06.22: Vorlage 207/2022 im ADWS führt zu schriftl. »Mecker« seitens des »Freifunk-Vereins« 4830.org e. V. Der Vorsitzende des ADWS stellt vor der Aussprache fest, daß man das Gespräch »noch mal suchen sollte mit [der Freifunk-Initiative]«, daß die Beschlußlage 215/2017 nach wie vor gelten würde und das der Ausschuß sich »hinterfragen« sollte, wie man dem Ziel »möglichst schneller näher kommen« könne. Der Vorsitzende führte an die »Absender des Schreibens« gerichtet weiter aus, er würde sich »nochmal melden«, damit man »ins Gespräch kommen« könne. Kurz: viel warme Worte, aber in der Sache geht’s nicht voran.
     
    FTR: als Absender und einer der beiden Unterzeichner des vom Vorstand des 4830.org e. V. unterzeichneten Schreibens gebe ich zu Protokoll: vom Aus­schuß­vor­sitz­en­den des ADWS habe ich bis heute nichts gehört.
     
  • 10.07.22: Vorlage 215/2017 wird fünf Jahre alt. Vom ADWS gab es bislang keine Kontaktaufnahme, seitens der Verwaltung hingegen schon, aber auch jene wie üblich wenig verbindlich.

Vermutlich ist freies WLAN nicht gravierend wichtiger als Abfallgebühren, vielleicht bin ich ja auch nur altmodisch: aber daß es schlappe 23 Monate dauert nach Zuweisung der WiFi4EU-Mittel, bis seitens der Politik ein Status zu Vorlage 215/2017 angefragt wird – »zu erl. bis 01.12.2017«, wie es seit September 2017 in der »Beschluss- und Antragskontrolle« zu jeder verf…luchten Sitzung des Hauptausschusses zu lesen ist –, ist schwer zu ertragen. Insofern gilt mein Dank Ratsfrau Trostmann für die Nachfrage Ende 2021.

Daß viele Jahre vollkommen zweckfrei rumgewartet wurde, weil die Verwaltung die ihr seit 2018 vorliegende Information – nämlich daß der Ratsbeschluß aufgrund der WiFi4EU-Bedingungen so nicht umsetzbar ist – bis Mitte 2020 für sich behalten hat — damit muß die Politik umgehen. Aus meiner Sicht ist das schlichtweg Sabotage, aber ich bin da sicherlich befangen.

Anderer Thread: 48/2015 — mittlerweile als »Grundsatzsbeschluß« tituliert. Rück­blickend ein Pa­ra­de­bei­spiel für eine »wollen-wir-nicht«-Halt­ung einer Pro­vinz­ver­walt­ung.

  • Zur Hauptausschuß-Sitzung am 17.02.15 beantragt die CDU-Fraktion »[d]ie Verwaltung möge prüfen, wie die Initiative Freifunk Gütersloh in ihren Bestrebungen, ein stadtweites, drahtloses Netz aufzubauen, unterstützt werden kann«, die Fraktionen von BfGT, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gehen weiter und beantragen direkt: »Zeitnah soll zusammen mit der Bürgerinitiative Freifunk Gütersloh die Versorgung des Rathaus (insbesondere der öffentlichen Wartebereiche wie z. B. das Bürgerbüro) sowie der Kulturräume realisiert werden.«
     
    Im Protokoll steht u. a.:

    Herr Morkes bedauert, dass die CDU den Antrag nicht unterstütze. In vielen Städten sei öffentliches WLAN schon üblich. Er habe sich erkundigt, innerhalb von 10 Tagen könne die Verwaltung die Leitungen freischalten. Es seien keine großen Prüfungen nötig. In Bezug auf die Flüchtlingsheime handele es sich um einen Prüfauftrag. Man wolle nicht nur prüfen, sondern handeln.
     
    Frau Unger erklärt, die Zurverfügungstellung des Datennetzes des Rathauses könne die Verwaltung aus Datensicherheitsgründen nicht befürworteten. In Deutschland gelte immer noch die Störerhaftung. Hierdurch ergäben sich erhebliche Rechtsunsicherheiten und Haftungsproblematiken. Bis diese Fragen geklärt seien, solle man zurückhaltend sein. Die Verwaltung biete an, eine Vorlage zu erstellen, in der die Möglichkeiten von WLAN-Nutzungen für die Bürger dargestellt würden.
     
    Frau Lang sagt, sie wundere sich über die Debatte. Sie weist darauf hin, dass Verwaltung und Politik als Stadt gemeinsam auftreten würden. Rahmenbedingungen seien für Entscheidungen erforderlich. Ein Prüfauftrag sei nicht minderwertig sondern vernünftig. Es müsse differenziert werden. Man solle die Störerhaftung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Frühjahr solle es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu geben. Sie rät, bis dahin abzuwarten. Unabhängig davon könne mit Identifikation der Nutzer WLAN angeboten werden. Sie bietet ebenfalls an, dass die Verwaltung eine Vorlage mit den Möglichkeiten der WLAN-Nutzung erstelle.
     
    Frau Unger stellt fest, beide Anträge würden im Einvernehmen vertagt auf spätestens die übernächste Sitzung des Hauptausschusses. Was möglich sei, werde gemacht. Die Politik habe ein Anrecht auf eine rechtliche Auskunft und eine Empfehlung der Verwaltung.

  • Nur zwei Sitzungen später, am 16.06.15, hatte sich die Politik gegen den Wunsch der Verwaltung, lieber auf ein von regioIT exklusiv vertriebenes kommerzielles Zugangsprodukt zu setzen, durchgesetzt und beschlossen:

    Beschluss:
     
    Zeitnah soll zusammen mit der Bürgerinitiative Freifunk Gütersloh die Versorgung des Rat­hauses (insbeson­dere der öf­fent­lichen War­te­be­reiche wie z.B. Bür­ger­büro) sowie der Kul­tur­räume realisiert werden. Des Weiteren soll geprüft werden, welche zusätzlichen städtischen Standorte – auch in der Nähe von oder in den Unterkünften für Flüchtlinge und Asylanten – sich für eine kurzfristige Realisierung eignen.

    Ergebnis:
    Mehrheitlich beschlossen mit 8 Ja-Stimmen ((4 SPD, 2 Grüne, 2 BfGT), 1 Nein-Stimme (1 BM), 7 Stimmenthaltungen (6 CDU, 1 UWG)
     
    Da der weitergehende Antrag der Fraktionen BfGT, Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE angenommen ist, wird über den Antrag der CDU nicht mehr abgestimmt.

  • Aus formalen Gründen war der Beschluß des Hauptausschusses aber nicht ausreichend, sodaß sich am 28.08.15 noch der Rat mit dem Thema befassen mußte — und zu der Sitzung kam die Verwaltung mit einem eigenen Beschlußvorschlag: »Ein Bedarf für städtische Investitionen in ein großflächiges, kostenloses Wlan-Angebot wird aufgrund aktueller Marktaktivitäten nicht gesehen. Eine weitergehende Unterstützung der Freifunkinitiative Gütersloh durch die Stadt erfolgt nicht. Punktuell wird ein durch die Stadt finanziertes, kostenloses Wlan angeboten (z. B. in den Flüchtlingsnotunterkünften und in Teilbereichen des Rathauses).«
     
    Das Protokoll der Sitzung ist interessant, im Ergebnis stimmt der Rat aber wie der Hauptausschuß:

    Beschluss:
     
    Zeitnah soll zusammen mit der Bürgerinitiative Freifunk Gü­tersloh die Versorgung des Rathauses (insbesondere der öffentlichen Warte­bereiche wie z.B. Bürgerbüro) sowie der Kultur Räume realisiert wer­den.
     
    Des Weiteren soll geprüft werden, welche zusätzlichen städtischen Standorte – auch in der Nähe von oder in den Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber – sich für eine kurzfristige Realisierung eignen.
     
    Ergebnis:
    Beschlossen mit
    28 Ja-Stimme(n) (15 SPD, 5 GRÜNE, 6 BfGT, 2 LINKE)
    2 Nein-Stimme(n) (RM Schulte-Fischedick, BMin)
    19 Stimmenthaltung(en) (18 CDU, 1 UWG)

  • Im September 2015 wurde Freifunk im Rathaus realisiert.
  • Am 13.01.16 fanden wir in unserer Knotenkarte zwei neue Freifunk-Knoten am Berliner Platz. Die initiale Freude, daß es Outdoor-Geräte sind, wurde später durch die Erkenntnis getrübt, daß diese beiden nebeneinander und innen hinter der Glasscheibe im 2. Stock aufgebaut wurden. Mangels Ansprechpartner bei der Stadt ist dies bis heute so. Und so auch die »Freifunk-Experience« auf dem Berliner Platz eine ganz besondere … (Man könnte von geschäftsschädigendem Verhalten sprechen, wenn Freifunk denn ein ›Geschäft‹ wäre …)
  • Die KulturRäume sind trotz des Ratsbeschlusses von 2015 auch Ende 2022 nicht mit Freifunk versorgt.
  • Die Prüfung, »welche zusätzlichen städtischen Standorte – auch in der Nähe von oder in den Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber – sich für eine kurzfristige Realisierung eignen« läuft nun schon sieben Jahre. Denn wenn die Verwaltung der Stadt Gütersloh irgendetwas kann, dann ist es laaaange und vorallem ergebnislos ›prüfen‹ … Vielleicht haben wir aber auch nur das Prüfungsergebnis nie mitgeteilt bekommen, die Politik aber schon? Wobei, warum gibt es dann Vorlage 482/2021?

Genau, Vorlage 482/2021, des Trauerspiels Letzter Akt.

  • Am 22.04.21 beschließt der Ausschuß für Soziales, Familien und Senioren (ASFS):

    Beschluss
     
     
    1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Unterkünfte von Obdachlosen und geflüchteten Menschen mit WLAN ausgestattet werden können und legt dem ASFS einen entsprechenden Vorschlag vor.

  • Bis zum 23.11.21, der 3. Sitzung des ASFS nach dem Beschluß, gab es zwei produktive Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Vorstand des 4830.org e. V.; in jener Sitzung wechselt das Thema den Ausschuß und bekommt die Vorgangsnummer 482/2022:

    Beschluss:
     
     
    Der Ausschuss für Soziales, Familie und Senioren befürwortet zur Förderung der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe den Ausbau der städtischen Unterkünfte für Flüchtlinge mit Infrastruktur für Internetzugang und WLAN.
     
      
    Entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Gütersloh verweist der Ausschuss die Vorlage für einen Beschluss über den Ausbau der Unterkunft in den zuständigen Fachausschuss für Planung, Bauen und Immobilien.
     
     
    Ergebnis:
    Beschlossen mit
    14 Ja-Stimme(n) (CDU, SPD, GRÜNE, BfGT)

  • Bis Anfang Dezember 2022 ist der Vorgang kein einziges Mal Thema im APBI gewesen. Und das, obwohl im Februar genau für das Thema seitens der Politik 50.000 EUR in den Haushalt 2022 eingestellt wurden. 482/2022 taucht nicht in der »Beschluss- und Antragskontrolle« auf, auch das Thema »WLAN in städtischen Unterkünften« nicht.
     
  • Rückmeldungen aus der Politik deuten darauf hin, daß man sich im ASFS über den Fortgang schon mal wunderte; in den APBI scheint es diese Neugier nicht geschafft zu haben.

Tja, und nun weiß ich auch nicht. Ergebnisbasiert sehe ich ein eklatantes Desinteresse der Politik, die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu überprüfen und somit eine nicht funktionale Kontrolle der Arbeit der Verwaltung. Oder kurz: .

Wie ich eingangs sagte: wer anderen missionarisch predigt, von toten Pferden abzusteigen, muß auch für sich die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Außer Lippenbekenntnissen sehe ich keinen Einsatz der Gütersloher Politik pro Freifunk, und trotz »Brandbrief« im Juni 2022 an die Fraktionen von BfGT, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD hat sich bis heute nichts getan. Ich werde mein Engagement insofern mit dem Jahreswechsel neu justieren und hoffe, es findet sich ein anderer Freifunk-Kollege (d/m/w), der sich im Umgang mit Verwaltung und Politik in Gütersloh desillusionieren lassen möchte — ich bin jedenfalls dann mal weg.

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