Baumärkte bleiben zu, ihre Gartenbaubereiche dürfen sie aber öffnen. Supermärkte dürfen weiterhin Heimwerker- wie Gartenwaren anbieten. Der Buchhändler darf öffnen, der Unterhaltungselektroniker nicht. Die juristische Herleitung der nicht existierenden Willkür bzw. der existierenden Gleichbehandlung würde mich mal interessieren.
Zitat aus dem Beschluß der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021:
5. Nachdem erste Öffnungsschritte im Bereich der Schulen und Friseure sowie einzelne weitere Öffnungen in den Ländern bereits vollzogen wurden, werden nunmehr in einem zweiten Öffnungsschrittim öffentlichen Bereich
- Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen.
- Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
- […]
Buchhändler sind nun also privilegierte Händler ›des täglichen Bedarfs‹ — definitiv geht der Trend also mittlerweile zum Drittbuch.
Wer hingegen keinen Garten hat, sonden nur ein ggf. renovierungsbedürftiges Eigenheim, ist halt selber Schuld.
Und auch Flugschulen, die ja mit steuerbefreitem Flugbenzin unterwegs sind, dürfen wieder öffnen — wenn das kein Grund zum Frohlocken ist!
Aber was ist denn mit Musik- oder Tanzschulen? Was ist mit Elektromärkten oder Musikläden?
Die Entscheidungen zeichnen mehr und mehr ein Bild der Willkür, was am Beginn des zweiten Pandemiejahres nicht mehr zu tolerieren ist.