Garten-, nicht aber Baumärkte, ernsthaft?
Baumärkte bleiben zu, ihre Gartenbaubereiche dürfen sie aber öffnen. Supermärkte dürfen weiterhin Heimwerker- wie Gartenwaren anbieten. Der Buchhändler darf öffnen, der Unterhaltungselektroniker nicht. Die juristische Herleitung der nicht existierenden Willkür weiterlesen…