Und da sind sie wieder, die ich-kniee-auf-deinem-Hals-weil-mir-niemand-was-kann-BPolizisten — bar jeden Verdachts, jemals unrechtmäßig handeln zu können und somit auch unidentifizierbar sein zu dürfen.
Für mich bedingt die FDGO, daß jedweder staatliche Akteur mindestens für den Staat identifizierbar ist, um bei Fehlverhalten – was unstrittig vorkommt – auch zur Rechenschaft gezogen zu werden. Aus dem Gewaltmonopol erwächst auch die Verpflichtung, Exzesse effektiv und zeitnah zu sanktionieren — oder der Staat verliert faktisch sein Recht auf dieses Monopol, da er es nicht durchsetzt.
Daß Polizisten generell keine eindeutige Kennziffer tragen – weil dies ja Polizeibeamte »vorverurteilen« würde – ist bis heute ein Geburtsfehler im bundesdeutschen Polizeisystem. Schließlich haben gesetztestreue Polizeibeamte genausowenig zu befürchten wie gesetzestreue Bürger — deren Daten Polizeibeamte allerdings ersteinmal nach Belieben verarbeiten dürfen. Mit, wie belegt, unrechtmäßigem Ergebnis. Aber wie immer, Politik wie Juristerei sind auf dem staatstragenden Auge stark minderinteressiert.
Beispiel? Beispiel: jüngst »warnte der Sprecher der Polizeigewerkschaft GdP, Benjamin Jendro, davor, den Fall direkt als Polizeigewalt zu bezeichnen: „Auf den Bildern ist nicht wirklich zu sehen, wie viel Druck und Gewalt wirklich angewandt wurden.“«
IIRC ist »Anwendung von Gewalt« unabhängig vom »Druck« definiert. Und vollkommen unabhängig, wieviel ›Druck‹ der – sichtbar nicht leichtgewichtige – Beamte auf den Hals(!) der Betroffenen ausübte: zu keinem Zeitpunkt zeigt sich ein im Verhalten der Betroffenen begründetes Vorgehen wie das, welches der exekutivseitig gezielt nicht direkt identifizierbare Beamte dann – überraschend und offensichtlich grundlos – auf die, vermutlich weibliche, Person mit langen Haaren in grauer Hose in der Bildmitte anwendet.
So gesehen steht im Raum, ob dieses Vorgehen nicht auch sexuell begründet sein könnte; letztlich zeigt der – deutlich in seinem Verhalten singularisierte – Beamte ja einen Fetisch für die Knie-auf-Hals-Position, ohne, daß sein Opfer zu irgendeinem Zeitpunkt objektiv begründet dazu Anlaß gab. Selbst nach Applikation von herbeigerufenen Handschellen – wieso verfügte der Beamte über keine eigenen‽ – wurde erneut der Kopf des Opfers zurecht gelegt und — objektiv unnötig — erneut mit dem Knie des Beamten belegt. Offensichtlich übergriffig und exzessiv in der Gewaltanwendung ist das, was der gemeine Bürger da leider ansehen muß. Über die strafechtlichen Themen müssen die Gerichte entscheiden — sofern sie ob der Vorarbeit polizeiliberaler Politiker denn verbeamtete Straftäter zweifelsfrei identifizieren können.
Ein Schelm, …