Es ist einfach Zeit … auf dynamische Strom(bezugs)tarfie zu wechseln.
Theoretisch bin ich als Stromabnehmer mit einen Jahresverbrauch ≥6000 kWh/Jahr – quasi seit Einzug vor 20 Jahren – per se suspekt, kein Einfamilienhaushalt sollte solche (2022: >11 MWh) Verbräuche haben 😉 Und von Rechts wegen müßte schon lange der Ferraris-Zähler durch was moderneres ersetzt worden sein — allein, weil nicht durch den Netzbetriber forciert, passiert nix.
Aber »weil … passiert nix« ist nun auch keine Lösung. Nach ’ner satten Nachzahlung Ende 2023 mit fluffiger Verdoppelung der monatlichen Vorauszahlung habe auch ich die Zeichen gesehen — und habe via Tibber zum 01.01.2024 meinen Stromanbieter gewechselt. Allerdings macht Tibber mit einem Ferraris-Zähler bestenfalls nur halbsoviel Spaß wie mit einer modernen Meßeinrichtung, wie sie mir bei meinem Verbrauch schon jahrelang zusteht — bzw. droht.
Dieser Tage bekam ich jedenfalls eine Willkommesmail eines »wettbewerblichen Meßstellenbetreibers« — vor ein paar Wochen(!) hatte ich ein, zwei jener angeschrieben – so richtig Wettbewerb existiert da ja für Privatkunden zumindest nicht, im Gegenteil gehen reihenweise welche Pleite und/oder entledigen sich der lästigen Privatkunden –, ich kann aber nicht nachvollziehen – dank bekiffter Webformulare statt Email zur Kontaktaufnahme – ob das auf meine oder Tibbers Initiative geschah.
An sich erscheint mir aber die Inanspruchnahme des »grundzuständigen Meßstellenbetreibers« sicherer; jener ist an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden — und muß AFAICS im Rahmen derer zusehen, wie er die Zählerstände aus dem Keller bekommt (in welchem ich per Handy in keinem der drei Netze sinnvoll Empfang habe; daß ich seine Daten über meinen Internetanschluß für lau transportiere … iss‘ nich‘). Der »Wettbewerbliche« deutet subtil direkt Mehrkosten für Antennengedöns an …
Wir werden sehen; ich bin mir nur noch unschlüssig, ob ich eine mMe – moderne Meßeinrichtung, sprich unkommunikativen elektronischen Zähler – beim »Grundzuständigen« anfordern soll, wohl wissend, daß ich ob des Verbrauchs um ein iMS – intelligentes Meßsystem, aka mMe + Gateway – schon der Rechtslage wegen nicht umhin komme …
… denn an sich möchte ich am 1.1.2024 nicht nur mit dynamischen Stromtarifen starten, sondern auch mit der Einspeisung meines »Balkonkrafwerks« (2 kWp, begrenzt auf (dann legale) 800 Watt max. Einspeisung in den Stromkreis). Alleine letzteres wird – zeitverzögert – zum Zählertausch führen, also kann ich die letzten Wochen 2023 doch nutzen, mit einem elektronischen Zähler plus Tibber Pulse nach 2024 zu starten?