Volk[e]szorn

Der ›billig und gerecht denkende‹ Bürger hat schon lange abgeschlossen mit dem Gehabe der politischen Elite — nicht nur, aber auch, bezüglich Corona.

Was die Politikerkaste aber jüngst zur Schau stellte, stellt einen neuen Tiefpunkt dar:


 
Kurzabriß für die Textsuche: auf dem Flug der Flugbereitschaft nach Kanada mit u. a. BK Scholz und BM Habeck galt offensichtlich keine Maskenpflicht — welche aber das gültige IfSG gem. §28b unmißverständlich und ausnahmslos vorschreibt:
 
(1) ¹Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs […] dürfen von Fahr- oder Fluggästen […] nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske […] oder eine medizinische Gesichtsmaske […] tragen. ²Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Aussetzung der Verpflichtungen nach Satz 1 zu beschließen.
Satz 2 hat offensichtlich nicht stattgefunden, und nach Satz 1 kann niemand »Verkehrsmittel des Luftverkehrs« von der Bestimmung ausnehmen. Inwiefern Mitfliegende bei Verurteilung Dritte in Regress nehmen können; I do not care. Aber mindstens BK Scholz und BM Habeck müssen wg. Verstoß gegen §28b IfSG bußgeldbescheidet werden, denn dies wurde öffentlich zelebriert. Und als Gesetzgeber dürften sich weder Scholz noch Habeck auf einen Verbotsirrtum berufen können — wenn nicht sie, wer dann, müßte die Regeln kennen? Zudem: selbst 25.000 EUR (Höchstbußgeld; beim Erstverstoß nicht angezeigt) würden jetzt weder Bundeskanzler noch Bundesminister in Armut stürzen.
Aber das Rechtsstaatsprinzip erfordert zwingend eine Verfolgung dieses Vorkomm­nisses.