Wieder einmal großes Kino der CDU — im Mittelpunkt der GröFraZ.
In der Sendung »Lanz« (ZDF, 03.09.2025) spätestens ist es öffentlich geworden: die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht ist im Bundestag aufgrund der Unfähigkeit Jens Spahns als Fraktionschef gescheitert. Daß auch der CDU-Parteichef und Kanzler – Friedrich Merz – seinen Teil der Verantwortung trägt ist klar, aber in erster Linie ist es Jens Spahns Unvermögen als Franktionsvorsitzendem zuzuschreiben, daß die Wahl erst in letzter Minute abgeblasen, genauer: von der Tagesordnung genommen werden mußte.
In der Union hätte man spätestens nach diesem Eklat die Reißleine gezogen und die Fraktionsführung personell neu aufgestellt haben müssen — aber dazu ist Merz als Parteichef – vielleicht, weil er drei Anläufe benötigte, um Parteichef zu werden? – offensichtlich zu schwach. Selbst für die Wahl zum Kanzler, wir erinnern uns, hat er ja zwei Anläufe benötig; und diese inhärente Schwäche, dieses Bild, nur 2. Wahl zu sein, hängt ihm gefühlt jedenfalls noch immer nach. Sitz da ein Kanzler des Mittelmaßes, unfähig zu echten Reformen, in Berlin? Das Gegenteil scheint jedenfalls bislang nicht erwiesen.
