Provokative Überschrift, aber es ist IMHO auch ein ernstes Problem, was der Bundesgerichtshof für Recht erkannt hat.
Wie Golem berichtet, hat der BGH eine weitreichende Entscheidung gefällt:
BGH erlaubt zwangsweise Entsperrung von Smartphones
Wenn die Polizei das Smartphone eines Tatverdächtigen zwangsweise mit dessen Finger entsperrt, ist das rechtmässig, entschied der Bundesgerichtshof.
Ich bin ja prinzipiell gegen die Nutzung biometrischer Daten, denn wie den Geburtsnamen meiner Mutter (super intelligente ›Sicherheits-Frage‹ aus dem US-amerikanischem Umfeld) kann ich jene nicht ändern, wenn $Dienstleister unfähig war, mein Geheimnis zu schützen, wie es seine Pflicht gewesen wäre. Und im kapitalistischen System muß ich dann mit dem Ausdruck des Bedauerns der verlierenden Stelle leben — thoughts and prayers.
Daß nun das oberste deutsche Zivilgericht für Recht erkennt, daß die Ermittlungsbehörden die biometrischen Daten des Verdächtigen gegen jenen nutzen dürfen, finde ich problematisch — und mittels des reißerischen Titels möchte ich jedermensch davon Abstand nehmen lassen, den bequemeren Fingerabdruck zu verwenden anstelle eines Passwortes; letzteres ist einerseits nach wie vor rechtlich geschützt und auch, falls der Juristenabschaum auch hier einknickte, nicht gegen den Willen des Betroffenen einfach aufdeckbar. Ja, ich finde diese BGH-Entscheidung grundlegend falsch — wie jede Maßnahme, die den Betroffenen nötigt, seine biometrischen Daten gegen sich selbst zur Anwendung zu bringen. Gerade Deutschland hat da eine Historie und damit Verantwortung …