Gnampf. Warum tut sich immer erst was, nachdem man Ultimaten setzt?
Seit 1.1.2024 bin ich Kunde bei Tibber — noch immer mit 2002er Ferraris-Zähler. Mit Anmeldung eines ›Balkonkraftwerks‹ am 29.04.2024 stieß ich auch den Zählerwechsel an: »Zählerwechsel erforderlich: JA«.
Es geschah: nichts.
Am 12.09. hatte ich dann die Nase voll:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 29.04.2024 habe ich Ihnen die Inbetriebnahme eines Balkonsolarkraftwerks zum 24.04. inklusive des Bedarfs eines Zählerwechsels angezeigt. Bis heute ist diesbezüglich nichts passiert, ich setzte Ihnen hiermit eine letztmalige Frist bis zum 20.09., den Ferrariszähler gegen eine moderne Meßeinrichtung gemäß MsbG auszuauschen. Anderenfalls sehe ich mich gezwungen, gemäß § 3 Abs. 3a MsbG zu verfahren (Selbstvornahme) und eine eigene Meßeinrichtung anbringen zu lassen.
Am 23.09. meldete sich dann immerhin jemand telefonisch:
es geht um ihren Antrag ihrer steckerfertigen PV-Anlage, ich habe mir den Zettel gerade angeguckt, so ganz klar ist mir nicht wieviele Module Sie letztendlich haben oder was da genau vorbei äh verbaut ist, für mich sieht das so aus als wenn sie zwei Anlagen haben, und einen zusätzlichen Speicher, und somit ist das mit der einfachen steckerfertigen Erzeugungsanlage halt eben nicht so mit so einem Antrag nicht zu erschlagen, Sie müssten da einen richtigen Antrag für eine PV-Anlage stellen.
Nach 5 Monaten guckt da mal wer drauf? I won’t have that shit:
Immerhin, ganz offensichtlich auf mein Schreiben vom 12.09.2024, gibt es nun eine Rückmeldung zu meiner Anmeldung des ›Balkonkraftwerkes‹ vom 29.04.2024, bei dem ich auch den Bedarf eines Zählerwechsels angezeigt habe. Leider gehen Sie in ihrer Sprachnachricht auf dem AB auf dieses Thema gar nicht ein, obwohl Sie nach meinem Kenntnisstand schon mehrere Jahre(!) lang zum Austausch meines Ferraris-Zählers verpflichtet sind. Da die am 12.09. gesetzte Frist abgelaufen ist, kündige ich hiermit an, gemäß § 3 Abs. 3a MsbG eine eigene Meßeinrichtung anbringen zu lassen; einem Austausch vor Ablauf der Eichungsdauer gegen ein Gerät von Ihnen widerspreche ich hiermit vorsorglich, sollte hierbei kein Kostenersatz meiner externen Aufwände erfolgen. Diese beiderseitigen Komplikationen können durch einen Zählertausch Ihrerseits bis zum 07.10.2024, 18:00, letztmalig vermieden werden. Sie werden verstehen, daß nach 5 Monaten, in denen ich den dynamischen Tarif meines Energieanbieters nicht nutzen konnte, meine Geduld am Ende ist.
Diesen Schrieb – da man Telefonate nicht sicher gerichtsfest dokumentieren kann, telefoniere ich grundsätzlich nicht sondern schreibe eMails, dann Briefe, dann Einschreiben – können sie frühestens Dienstag bekommen haben — und dennoch war offensichtlich jemand am Dienstag hier, um ›turnusgemäß‹ den Zähler zu tauschen … und mangels Türöffnung einen knallroten Hinweis zu hinterlassen.
Um 9:09 gab es auch einen Anruf mit Nachricht auf dem AB mit der Bitte um Rückruf — nach ca. 16:30 Uhr war unter der Festnetznummer aber leider niemand mehr gesprächsbereit …
… aber ich bin zuversichtlich, diese Woche noch den ›turnusgemäßen‹ Zählertausch vollziehen zu können; ein Tibber Pulse ist jedenfalls schon bestellt 😉